Pflegegrad beantragen oder erhöhen lassen
Vom Erstantrag bis zur Höherstufung – ich begleite Sie durch den gesamten Prozess und bereite Sie optimal auf die Begutachtung vor.
Wann brauchen Sie einen Pflegegrad?
Ein Pflegegrad ist die Voraussetzung für Leistungen der Pflegekasse – vom Pflegegeld über Sachleistungen bis zu Zuschüssen für die Wohnraumanpassung. Wenn Sie oder ein Angehöriger im Alltag dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf einen Pflegegrad.
Ich helfe Ihnen dabei, den Antrag richtig zu stellen und sich gezielt auf die Begutachtung vorzubereiten – damit Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.
Die sechs Module der Begutachtung
Der Medizinische Dienst (MD) bewertet die Selbstständigkeit anhand von sechs Lebensbereichen:
1. Mobilität
Fortbewegen, Treppensteigen, Umsetzen, Positionswechsel im Bett
2. Kognitive & kommunikative Fähigkeiten
Orientierung, Gedächtnis, Erkennen von Personen, Verstehen von Sachverhalten
3. Verhaltensweisen & psychische Problemlagen
Unruhe, Ängste, Aggressivität, Wahnvorstellungen, Abwehrverhalten
4. Selbstversorgung
Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Toilettengang
5. Bewältigung von krankheitsbedingten Anforderungen
Medikamente, Verbandswechsel, Arztbesuche, Therapien
6. Gestaltung des Alltagslebens
Tagesablauf, Kontakte, Beschäftigung, Ruhen und Schlafen
Vom Erstantrag bis zum Bescheid
Erstberatung & Antragstellung
Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation. Ich helfe Ihnen, den Antrag bei der Pflegekasse korrekt zu stellen – formlos per Telefon oder schriftlich.
Vorbereitung auf die Begutachtung
Ich bereite Sie gezielt auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vor. Wir gehen alle sechs Module durch und dokumentieren den tatsächlichen Hilfebedarf.
Begleitung beim MD-Termin
Auf Wunsch bin ich beim Begutachtungstermin dabei und unterstütze Sie, damit nichts vergessen wird und Ihr Hilfebedarf vollständig erfasst wird.
Bescheid prüfen
Ich prüfe den Bescheid der Pflegekasse und berate Sie, ob ein Widerspruch sinnvoll ist, falls der Pflegegrad zu niedrig eingestuft wurde.
Höherstufungsantrag
Hat sich der Gesundheitszustand oder der Pflegebedarf verschlechtert? Dann können Sie jederzeit einen Antrag auf Höherstufung stellen. Auch hier begleite ich Sie durch den gesamten Prozess – von der Dokumentation der Veränderungen bis zur erneuten Begutachtung.
Aktuelle Pflegegeld-Sätze
| Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Sachleistungen / Monat |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | – | – |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.299 € |
Stand: 2025/2026. Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf Pflegegeld, aber auf den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat.
Hilfe beim Pflegegrad-Antrag? Ich bin für Sie da.
Kostenlose Erstberatung – gemeinsam finden wir den richtigen Weg für Ihre Situation.
Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse – für Sie entstehen keine Kosten.