Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 € Zuschuss für Ihr Zuhause
Damit Sie oder Ihr Angehöriger sicher und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben können – mit finanzieller Unterstützung der Pflegekasse.
Was ist die Wohnraumanpassung nach § 40 SGB XI?
Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.
Die Pflegekasse gewährt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss sogar höher ausfallen.
Beispiele für förderfähige Umbauten
Barrierefreies Badezimmer
Einbau einer bodengleichen Dusche statt Badewanne, Haltegriffe, rutschfeste Fliesen, unterfahrbares Waschbecken.
Türverbreiterungen
Verbreiterung von Türen für Rollstuhl- oder Rollatornutzung, auch automatische Türöffner.
Treppen & Rampen
Treppenlifte, fest installierte Rampen, Handläufe auf beiden Seiten der Treppe.
Weitere Anpassungen
Anpassung von Lichtschaltern, Türspionen, Betterhöhungen, Entfernung von Schwellen, Anti-Rutsch-Beläge.
Von der Idee zum Zuschuss
Beratung vor Ort
Ich komme zu Ihnen und schaue mir die Wohnsituation an. Gemeinsam besprechen wir, welche Maßnahmen sinnvoll und förderfähig sind.
Antragstellung
Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und formuliere die Begründung, warum die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert.
Umsetzung & Abrechnung
Nach der Genehmigung können Sie mit dem Umbau beginnen. Die Kosten werden bis zur Zuschusshöhe direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Nachträglich gestellte Anträge werden in der Regel abgelehnt.
Beratung zur Wohnraumanpassung – kostenlos
Ich berate Sie zu den Möglichkeiten und helfe beim Antrag auf den Zuschuss.
Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse – für Sie entstehen keine Kosten.