Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 € Zuschuss für Ihr Zuhause

Damit Sie oder Ihr Angehöriger sicher und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben können – mit finanzieller Unterstützung der Pflegekasse.

4.180 Zuschuss pro Maßnahme – und bei veränderter Pflegesituation erneut beantragbar.

Was ist die Wohnraumanpassung nach § 40 SGB XI?

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Umbaumaßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.

Die Pflegekasse gewährt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss sogar höher ausfallen.

Wichtig Der Zuschuss gilt pro „Maßnahme", nicht pro Umbau. Verändert sich die Pflegesituation wesentlich (z.B. durch Verschlechterung des Gesundheitszustands), kann ein erneuter Zuschuss beantragt werden.

Beispiele für förderfähige Umbauten

Barrierefreies Badezimmer

Einbau einer bodengleichen Dusche statt Badewanne, Haltegriffe, rutschfeste Fliesen, unterfahrbares Waschbecken.

Türverbreiterungen

Verbreiterung von Türen für Rollstuhl- oder Rollatornutzung, auch automatische Türöffner.

Treppen & Rampen

Treppenlifte, fest installierte Rampen, Handläufe auf beiden Seiten der Treppe.

Weitere Anpassungen

Anpassung von Lichtschaltern, Türspionen, Betterhöhungen, Entfernung von Schwellen, Anti-Rutsch-Beläge.

Von der Idee zum Zuschuss

Beratung vor Ort

Ich komme zu Ihnen und schaue mir die Wohnsituation an. Gemeinsam besprechen wir, welche Maßnahmen sinnvoll und förderfähig sind.

Antragstellung

Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und formuliere die Begründung, warum die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert.

Umsetzung & Abrechnung

Nach der Genehmigung können Sie mit dem Umbau beginnen. Die Kosten werden bis zur Zuschusshöhe direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Wichtiger Hinweis Stellen Sie den Antrag immer vor Beginn der Umbaumaßnahme.
Nachträglich gestellte Anträge werden in der Regel abgelehnt.

Beratung zur Wohnraumanpassung – kostenlos

Ich berate Sie zu den Möglichkeiten und helfe beim Antrag auf den Zuschuss.

Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse – für Sie entstehen keine Kosten.