Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Ihr verpflichtender Beratungseinsatz – kostenlos, bei Ihnen zu Hause und ganz ohne Stress.

Was ist der Beratungsbesuch nach § 37.3?

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger Pflegegeld beziehen, sind regelmäßige Beratungsbesuche gesetzlich vorgeschrieben. Diese Besuche dienen nicht der Kontrolle, sondern der Unterstützung und Qualitätssicherung der häuslichen Pflege.

Als zugelassene Pflegeberaterin komme ich zu Ihnen nach Hause, bespreche die aktuelle Pflegesituation und gebe praktische Tipps. Anschließend erhalten Sie einen Nachweis für Ihre Pflegekasse.

Wichtig zu wissen Ohne fristgerechten Nachweis kann Ihre Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz streichen. Vereinbaren Sie Ihren Termin rechtzeitig.

Wie oft ist der Besuch Pflicht?

Pflegegrad Häufigkeit Pflicht? Ziel
Pflegegrad 11× halbjährlichFreiwilligPrävention & Orientierung
Pflegegrad 21× halbjährlichJaSicherung der Pflegequalität
Pflegegrad 31× halbjährlichJaSicherung der Pflegequalität
Pflegegrad 41× halbjährlichJaIntensive Unterstützung
Pflegegrad 51× halbjährlichJaIntensive Unterstützung
Hinweis zur Gesetzesänderung 2026 Seit dem 1. Januar 2026 ist für Pflegegrad 4 und 5 nur noch ein halbjährlicher Besuch verpflichtend. Vierteljährliche Besuche sind auf Wunsch weiterhin möglich.

So läuft der Beratungsbesuch ab

Terminvereinbarung

Sie rufen mich an, schreiben per WhatsApp oder E-Mail – ich melde mich schnell bei Ihnen und wir vereinbaren einen passenden Termin.

Hausbesuch bei Ihnen

Ich komme zu Ihnen nach Hause – in Ihrer gewohnten Umgebung besprechen wir die aktuelle Pflegesituation in Ruhe.

Beratung & Tipps

Ich gebe Ihnen praktische Hinweise zu Hilfsmitteln, Entlastungsangeboten und möglichen Leistungen, die Ihnen zustehen. Außerdem erkenne ich frühzeitig Überlastungssymptome bei pflegenden Angehörigen.

Nachweis für die Pflegekasse

Nach dem Besuch erhalten Sie einen Nachweis, den ich direkt an Ihre Pflegekasse weiterleite. Um nichts Weiteres müssen Sie sich kümmern.

Was passiert beim Beratungsbesuch?

Der Beratungsbesuch ist Ihre Gelegenheit, Fragen zu stellen und Unterstützung zu bekommen:

  • Überprüfung, ob der aktuelle Pflegegrad noch angemessen ist
  • Tipps zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
  • Information über Entlastungsangebote und Verhinderungspflege
  • Erkennung von Überlastung bei pflegenden Angehörigen
  • Hinweise zur Wohnraumanpassung und Zuschüssen
  • Klärung offener Fragen zur Pflege und Pflegekasse

Termin für Ihren Beratungsbesuch vereinbaren

Schnell, unkompliziert und kostenlos – ich komme zu Ihnen nach Hause.

Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse – für Sie entstehen keine Kosten.